AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Buchung der Floße kommt ein Dienstvertrag zustande, welcher durch die Bestätigung des Veranstalters wirksam wird. Für die Buchung benötigen wir Reisedatum, Uhrzeit, Kundennamen, sowie eine Handynummer zur telefonischen Kontaktaufnahme.
2. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist gegen Rechnung am Tag der Floßfahrt bar zu leisten. Auf Anfrage kann der Rechnungsbetrag auch per Banküberweisung beglichen werden.
3. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Stornokosten sind in folgender Höhe entsprechend zu entrichten:
- Bei Vertragsrücktritt ab 6 Wochen vor Beginn der Floßfahrt fällt eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Rechnungssumme an
- Bei Vertragsrücktritt ab 4 Wochen vor Beginn der Floßfahrt fällt eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Rechnungssumme an
- Ab 2 Wochen vor Beginn der Floßfahrt betragen die Stornokosten 100% der Rechnungssumme
Eventuell ungünstige Witterung, auch Regenfall, ist kein Rücktrittsgrund, da die Floße für solche Verhältnisse mit einer Regenmarkise ausgestattet sind.
4. Rücktritt durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt
Sollte die Floßfahrt wegen Hoch- oder Niedrigwasser, Naturkatastrophen oder Gewitter nicht möglich sein, hat der Veranstalter das Recht die Floßfahrt zu jedem Zeitpunkt zu stornieren.
5. Zeitplan und Durchführung der Floßfahrt
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Fahrtzeit um ca.-Angaben handelt. Ein exaktes Einhalten eines Fahrplanes ist schon aufgrund der Witterungsbedingungen und des Wasserstandes nicht möglich. Die Abfahrtszeit ist einzuhalten. Bitte finden Sie sich möglichst 15 Min. vor der Abfahrt bei der Floßablegestelle ein.
6. Verhalten auf dem Floß
Das Stoßen eines anderen Gastes ins Wasser und Springen vom Floßgeländer ist strengstens verboten. Das Baden während der Fahrt ist an einigen Stellen in der Alz gestattet, erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Der Flößer informiert über eventuelle Strudel oder Untiefen im Flussverlauf worüber er auch Bescheid weiß.
7. Haftung
7.1 Die Anweisungen der Flößer ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter haftet für Unfälle lediglich dann, wenn ihn bzw. die von ihm beauftragten Flößer ein Verschulden trifft. Fremdverschulden wird ausgeschlossen.
7.2 Bei wiederholtem Nichtbeachten einzelner Teilnehmer, hat der Flößer das Recht die Personen von der Beförderung auszuschließen oder gar die Fahrt abzubrechen. Dadurch entstehende Schadenersatzansprüche gehen zu Lasten der Teilnehmer.
7.3 Für Wertsachen und verlorene Gegenstände entfällt jede Haftung.